Für den nationalen und internationalen Handel von Früchten und Gemüse gibt es Qualitätsnormen. Sinn und Zweck dieser Normen sind die Anwendung einheitlicher Begriffe und Vorschriften über Qualität, Verpackung, Konditionierung und Präsentation. Nur mit einheitlichen Definitionen kann der Markt spielen und ist Handel möglich.
Von Bedeutung sind neben nationalen Normen (Handelsusanzen, Normen und Vorschriften für Früchte, Qualitätsbestimmungen für Gemüse) die EG-Normen und die UN/ECE-Normen. Diese Normen dienen als Grundlage. Darüber hinaus können noch allfällige firmeninterne Standards oder spezielle Lieferantenvereinbarungen festgelegt werden. Ergänzend zu den Handelsusanzen finden die Vorschriften des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und Obligationenrechts (ZGB/OR) Anwendung.
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