Sie benötigen die Zolltarifnummer des zu importierenden Produkts. Sollten Sie diese nicht kennen, so kann Ihnen die Eidg. Zollverwaltung weiterhelfen www.zoll.ch. Sie können auch den elektronischen Zolltarif www.tares.ch konsultieren.
Für den Import von Früchten, Gemüsen und Kartoffeln benötigen Sie eine Bewilligung. Sie wird als Generaleinfuhrbewilligung GEB vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auf Gesuch hin natürlichen und juristischen Personen sowie Personengemeinschaften erteilt, die im schweizerischen Zollgebiet Wohnsitz oder Sitz haben.
Die GEB ist kostenlos, unbefristet gültig und nicht übertragbar. Die GEB gibt Ihnen aber kein automatisches Anrecht auf die Einfuhr eines Produkts zum tiefen Kontingentszollansatz KZA bzw. Nullzoll; dazu benötigen Sie eine Zuteilung eines Kontingentanteils oder eine Ausnützungsvereinbarung (s. AEV14online).
Bei Produkten wie Früchte, Gemüse, Kartoffeln werden Zollkontingente verteilt. Besitzt ein Importeur einen Kontingentsanteil, so kann er die entsprechenden Waren zum tieferen KZA/Nullzoll einführen. Besitzt ein Importeur keinen Anteil am Kontingent, muss er den wesentlich höheren Ausserkontingentszollansatz AKZA bezahlen. Importe zum AKZA sind jederzeit und in unbeschränkter Menge möglich. Beachten Sie jedoch, dass die AKZA sehr hoch sein können.
Marktanteil („Vergleichszahlen", „Importe")
Für die Verteilung des Kontingents werden die Importe der vorangehenden Jahre ermittelt und in Form von Prozentanteilen zugeteilt. In Einzelfällen auch die Übernahmen inländischer Produkte, die Vorlage für Kontingentsanteile bilden. Dann spricht man von der sogenannten Inlandleistung. Dies ist bei folgenden Produkten der Fall: Äpfel, Chicorée, Salatgurken, Tomaten und Setzwiebeln.
AEV14online
Mit der Internetanwendung AEV14online können Sie Ihre Kontingentsanteile zur Ausnützung an andere Berechtigte weitergeben. Sie sehen darin auch den tagesaktuellen Kontingentssaldo und können prüfen, obSie Kontingentsanteile zur Ausnützung erhalten haben.
Das elektronische Formular für die Anmeldung sowie die Bestellung der nötigen Zertifikate und die Benutzeranleitung finden Sie unter: www.blw.admin.ch
SWISSCOFEL, Belpstrasse 26, Postfach, 3001 Bern, Tel 031 380 75 75, E-Mail
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